Download der AGB als PDF Datei

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA DL-DATA EDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH.

1.Allgemeines
Die tieferstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der DL-DATA EDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH. (nachfolgend DL-DATA genannt) als Auftragnehmer geschlossenen Verträge hinsichtlich des Verkaufs und der Installation von Hardware und Software sowie Dienstleistungen. Bei Verträgen über Softwareprodukte der Firma NEVARIS Bausoftware GmbH gelten weiters die AGB’s der Firma NEVARIS Bausoftware GmbH (ersichtlich auf www.bausoftware.com). Alle Aufträge, Vereinbarungen und schriftlichen Bestellungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung und firmenmäßigen Zeichnung durch DL-DATA. Von DL-DATA gestellte Angebote sind ausdrücklich unverbindlich und DL-DATA behält sich Änderungen von Preisen oder sonstigen in Angeboten enthaltenen Daten ausdrücklich vor. .
2. Eigentumsrecht
Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Firma DL DATA. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen vor restloser Bezahlung sind nicht zulässig.
3. Lieferung
Alle Sendungen werden auf Gefahr des Auftraggebers verschickt und dieser trägt mit der Absendung der Ware von DL-DATA die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Sache auch dann, wenn frachtfrei geliefert wird. Teillieferungen und Vorlieferungen sind zulässig. Transportschäden sind vom Auftraggeber sofort nach Empfang der Vertragsgegenstände beim Transportunternehmen zu beanstanden und dem Auftragnehmer zu melden. Eine aus beim Auftraggeber liegenden Gründen erforderliche Aufbewahrung wird diesem verrechnet und gilt als Lieferung. Wird der vereinbarte Liefertermin aus allein vom Auftraggeber liegenden Gründen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzen einer angemessenen, mindestens neunzigtägigen Nachfrist vom Kaufvertrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten. Die vereinbarten Liefer- und Übernahmefristen können durch von den Vertragspartnern nicht beeinflussbaren Umstände wie z.B. höhere Gewalt angemessen verlängert werden.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und sind exklusive Umsatzsteuer angeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis um mehr als 10 %, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es wird der tatsächliche Arbeitsaufwand beim Auftraggeber zum jeweils gültigen Tarif des Auftragnehmers, zuzüglich allfälliger Kosten für Fahrten, Tag- und Nächtigungsgelder, verrechnet.
5. Software
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Software ausschließlich auf einem Computer (Arbeitsplatz) berechtigt. Die Lizenz zur Verwendung der Software ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software sowie die dazugehörende Dokumentation keinem Dritten zugänglich zu machen. Softwareprogramme sowie in Softwareprogrammen verwendeten Dienstprogramme und Routinen, und die diesen beigefügten Dokumentationen, enthalten vertrauliches zeitlich unbegrenztes geistiges Eigentum des Auftragnehmers und/oder dessen Lizenzgebern. Der Auftraggeber verpflichtet sich Copyright- und Eigentumsvermerke weder aus der Software noch aus den Dokumentationen zu entfernen. Die Anfertigung von Kopien ist nur bei schriftlicher Bewilligung durch den Auftragnehmer gewährt. Ein Verstoß gegen Eigentums- und Urheberrechte des Auftraggebers und/oder dessen Lizenzgebern berechtigt den Auftragnehmer, dem Auftraggeber die weiter Nutzung der betreffenden Software zu untersagen, und angemessenen Schadenersatz zu fordern.
6. Zahlung
Der Auftraggeber legt jeweils nach erfolgter Lieferung die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig ohne Abzug und spesenfrei. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine aus diesem und anderen Rechtsgeschäften zwischen den Vertragspartnern bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den Auftragsnehmer. Bei Zahlungsverzug werden vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 7 % über der Bankrate der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet. Bei Nichteinbringung zweier Raten bei Teilzahlung ist der Auftragsnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Bemängelungen zurückzuhalten sowie die Gegenverrechnung von behaupteten oder festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers mit Ansprüchen von DL-DATA ist nur mit Zustimmung von DL-DATA zulässig.
7. Gewährleistung/Garantie und Haltung
Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen 6 Monate nach Lieferung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welche dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Vertragsgegenstände erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger etc.) sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse (wie z.B. die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne einer derartigen Verbindung auftreten. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Vorbereitungen des Aufstellungsortes
Der Auftraggeber bereitet den Aufstellungsort des Spezifikationen des Auftragnehmers entsprechend vor (Stromanschluss, Verkabelung, usw.). Hierbei ist der Auftragsnehmer auf Wunsch durch fachmännische Beratung gegen Kostenersatz (Vereinbartes Pauschale, oder nach Aufwand) behilflich. Der Auftraggeber kann Installationsmaterial vom Auftragnehmer gegen separate Verrechnung beziehen.
9. Ausfall von Dienstleistungen
DL-DATA kann eine Beratungsdienstleistungen verschieben oder absagen, wenn diese aus organisatorischen und technischen Gründen (z.B. wegen Krankheit des geplanten Mitarbeiters, Ausfall der Infrastruktur, Absage von Schulungen, wenn Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird) ausfallen muss.

9.2 DL-DATA haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Kunden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.3 Bei Verschiebung einer Beratungsdienstleistung durch DL-DATA erhält der Kunde unverzüglich eine entsprechende Mitteilung sowie die Nennung eines Ersatztermins.
9.4 Bei Ausfall der Dienstleistung durch Absage durch den Kunden ist dies bis 14 Kalendertage vor dem Terminbeginn kostenfrei. Bei einer Absage durch den Kunden bis sieben (7) Kalendertage vor Terminbeginn erfolgt eine Berechnung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Kosten laut Angebot/Vertrag, zuzüglich bereits angefallener bzw. nicht mehr stornierbaren Kosten. Kurzfristige Absagen (unter sieben (7) Tage) werden in voller Höhe der voraussichtlichen Kosten laut Angebot berechnet.
10. Abweichende Vereinbarung
Vereinbarungen, die von den hier festgelegten Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen vom Auftraggeber wie von DL-DATA firmenmäßig gezeichnet werden.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten – empfohlen vom Fachhandel Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels, Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien als vereinbart. Der Geschäftssitz der DL-DATA EDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH. ist Wien, Österreich.

 

 

Ergänzende Links