ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA DL-DATA
EDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH.
1.Allgemeines
Die tieferstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
zwischen dem Auftraggeber und der DL-DATA
EDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH. (nachfolgend DL-DATA
genannt) als Auftragnehmer geschlossenen Verträge hinsichtlich
des Verkaufs und der Installation von Hardware und Software
sowie Dienstleistungen. Bei Verträgen über Softwareprodukte der
Firma Auer gelten weiters die AGB’s der Firma Auer (ersichtlich
auf www.bausoftware.at). Alle Aufträge, Vereinbarungen und
schriftlichen Bestellungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit
der schriftlichen Bestätigung und firmenmäßigen Zeichnung durch
DL-DATA. Von DL-DATA gestellte Angebote sind ausdrücklich
unverbindlich und DL-DATA behält sich Änderungen von Preisen
oder sonstigen in Angeboten enthaltenen Daten ausdrücklich vor.
2. Eigentumsrecht
Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung
(einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum
der Firma DL-DATA. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die
ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine
Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
vor restloser Bezahlung sind nicht zulässig.
3. Lieferung
Alle Sendungen werden auf Gefahr des Auftraggebers verschickt
und dieser trägt mit der Absendung der Ware von DL-DATA die
Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Sache auch dann,
wenn frachtfrei geliefert wird. Teillieferungen und
Vorlieferungen sind zulässig. Transportschäden sind vom
Auftraggeber sofort nach Empfang der Vertragsgegenstände beim
Transportunternehmen zu beanstanden und dem Auftragnehmer zu
melden. Eine aus beim Auftraggeber liegenden Gründen
erforderliche Aufbewahrung wird diesem verrechnet und gilt als
Lieferung. Wird der vereinbarte Liefertermin aus allein vom
Auftraggeber liegenden Gründen überschritten, so ist der
Auftraggeber berechtigt, nach Setzen einer angemessenen,
mindestens neunzigtägigen Nachfrist vom Kaufvertrag hinsichtlich
der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten. Die
vereinbarten Liefer- und Übernahmefristen können durch von den
Vertragspartnern nicht beeinflussbaren Umstände wie z.B. höhere
Gewalt angemessen verlängert werden.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und sind exklusive
Umsatzsteuer angeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am
Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Erhöht
sich der Fakturenpreis um mehr als 10 %, so hat der Auftraggeber
das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es wird der
tatsächliche Arbeitsaufwand beim Auftraggeber zum jeweils
gültigen Tarif des Auftragnehmers, zuzüglich allfälliger Kosten
für Fahrten, Tag- und Nächtigungsgelder, verrechnet.
5. Software
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Software ausschließlich auf
einem Computer (Arbeitsplatz) berechtigt. Die Lizenz zur
Verwendung der Software ist nicht ausschließlich und nicht
übertragbar. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software
sowie die dazugehörende Dokumentation keinem Dritten zugänglich
zu machen. Softwareprogramme sowie in Softwareprogrammen
verwendeten Dienstprogramme und Routinen, und die diesen
beigefügten Dokumentationen, enthalten vertrauliches zeitlich
unbegrenztes geistiges Eigentum des Auftragnehmers und/oder
dessen Lizenzgebern. Der Auftraggeber verpflichtet sich
Copyright- und Eigentumsvermerke weder aus der Software noch aus
den Dokumentationen zu entfernen. Die Anfertigung von Kopien ist
nur bei schriftlicher Bewilligung durch den Auftragnehmer
gewährt. Ein Verstoß gegen Eigentums- und Urheberrechte des
Auftraggebers und/oder dessen Lizenzgebern berechtigt den
Auftragnehmer, dem Auftraggeber die weiter Nutzung der
betreffenden Software zu untersagen, und angemessenen
Schadenersatz zu fordern.
6. Zahlung
Der Auftraggeber legt jeweils nach erfolgter Lieferung die
Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum fällig ohne Abzug und spesenfrei. Die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungstermine aus diesem und anderen
Rechtsgeschäften zwischen den Vertragspartnern bildet eine
wesentliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den
Auftragsnehmer. Bei Zahlungsverzug werden vom jeweils
aushaftenden Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 7 % über der
Bankrate der Österreichischen Nationalbank zuzüglich
Umsatzsteuer verrechnet. Bei Nichteinbringung zweier Raten bei
Teilzahlung ist der Auftragsnehmer berechtigt, Terminverlust in
Kraft treten zu lassen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder
sonstigen Bemängelungen zurückzuhalten sowie die
Gegenverrechnung von behaupteten oder festgestellten Ansprüchen
des Auftraggebers mit Ansprüchen von DL-DATA ist nur mit
Zustimmung von DL-DATA zulässig.
7. Gewährleistung/Garantie und Haltung
Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw.
Haftung binnen 6 Monate nach Lieferung verpflichtet, Mängel der
Vertragsgegenstände nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch
Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen
Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben.
Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des
Auftraggebers, welche dieser unverzüglich, längstens jedoch
innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Vertragsgegenstände
erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der
Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung
ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B.
Datenträger etc.) sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse
(wie z.B. die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder
Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung
mit Geräten und Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der
Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne einer
derartigen Verbindung auftreten. Der Auftragnehmer haftet
unbeschränkt für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des
Produkthaftungsgesetzes nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Vorbereitungen des Aufstellungsortes
Der Auftraggeber bereitet den Aufstellungsort des
Spezifikationen des Auftragnehmers entsprechend vor
(Stromanschluss, Verkabelung, usw.). Hierbei ist der
Auftragsnehmer auf Wunsch durch fachmännische Beratung gegen
Kostenersatz (Vereinbartes Pauschale, oder nach Aufwand)
behilflich. Der Auftraggeber kann Installationsmaterial vom
Auftragnehmer gegen separate Verrechnung beziehen.
9. Abweichende Vereinbarung
Vereinbarungen, die von den hier festgelegten
Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform und müssen vom Auftraggeber wie von DL-DATA
firmenmäßig gezeichnet werden.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Soweit
nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Bedingungen für
den Verkauf und die Lieferung von Organisations-,
Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von
Softwareprodukten – empfohlen vom Fachhandel
Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem
Bundesgremium des Maschinenhandels, Bundesberufsgruppe
Büromaschinenhandel. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die
ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht
kommenden Gerichtes in Wien als vereinbart. Der Geschäftssitz
der DL-DATA EDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH. ist Wien,
Österreich.